Strandkorb - Team / Vertrieb, Handel

Beratungs Service Häufige Fragen AGB/Bestellung Cont@ct/Impressum Infos anfordern
 

home 
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                      Stand 2005   

I. Allgemeines

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen (Lieferungen und Leistungen) zwischen dem Strandkorb- Team, Angelika Schröder, Rosenstraße 12, 32683 Barntrup-Alverdissen als „Verkäufer“ und          dem Kunden als „Käufer“, der mit dem Strandkorb-Team in Geschäftsbeziehung tritt, gelten          ausschließlich nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündliche Nebenabreden be- dürfen der schriftlichen Bestätigung des „Verkäufers“.

Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der „Verkäufer“ die Bestellung des „Kunden“ schriftlich bestätigt oder die Leistung ohne be-       sondere Bestätigung ausgeführt wird.

Teillieferungen sind zulässig.

Wir behalten uns zweckmäßige Änderungen, technische Verbesserungen sowie ge-       ringfügige Maß-, Farb-, und Gewichtsabweichungen im handelsüblichen Rahmen vor.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit.            Der übrigen Bestimmungen nicht.

II. Preise und Zahlungen

Alle vom „Verkäufer“ genannten Preise gelten ab Werk und sind Brutto-Preise d. h. incl. der in Deutschland geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.                                                            Zölle, zusätzl. Kosten für Auslandsaufträge usw. sind vom „Kunden“ zu tragen.

Aus Kostengründen versendet der Verkäufer keine Auftragsbestätigungen. Die Rechnung ist gleichzeitig Auftragsbestätigung.

Lieferungen erfolgen „ per Nachnahme“, „Zahlung bei Anlieferung oder Abholung“ oder durch „Vorkassezahlung“ unter Abzug von 3 % Sko

Für Änderungen an der Ware, die vom „Kunden“ gewünscht werden, trägt der „Kunde“ die Mehrkosten.

Bei Zahlungsverzug des „Kunden“ ist der „Verkäufer“ berechtigt Zinsen in Höhe von 3 % über   dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug und fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist sowie bei Zahlungsverwei-    gerung des „Kunden“ ist der „Verkäufer“ berechtigt 10 % des Preises als Schadenpauschale   oder den genau ermittelten Schaden aus der Nichterfüllung zu verlangen und vom Vertrag       zurück zu treten.

III. Rücktrittsrecht 

Der „Kunde“ kann innerhalb 14 Tagen nach AB- oder Rechnungsdatum vom Vertrag zurück- treten. Er muß dieses jedoch in schriftlicher Form dem „Verkäufer“ mitteilen. Im Falle des Widerrufs sind empfangene Leistungen innerhalb von 14 Tagen von beiden Seitenzurückzugeben. Kann der „Kunde“ die Leistung  nicht, nur teilweise oder beschädigt zurückgeben, so hat er den    entsprechenden Wertersatz zu leisten. Transportkosten gehen zu Lasten des „Kunden“.        

Ausgenommen von dieser Regelung sind die für den „Kunden“ individuell angefertigten Waren sowie Waren , die mit persönlicher Beratung in einem Verkaufshaus vom „Kunden“ gekauft wurden.                                                                                                                        

Waren, die auf Kundenwunsch ins Ausland versandt wurden, können nicht zurückgenommen werden. Diese Verträge sind aus organisatorischen Gründen vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

IV. Lieferfristen und Liefertermine

Liefertermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn diese als Fixtermine schriftlich vom  „Verkäufer“ bestätigt wurden. Terminmitteilungen sind ansonsten nur ca. Angaben, die vom Lieferanten und Spediteur abhängig sind.                                                         Unvorhergesehene und vom „Verkäufer“ nicht zu vertretende Ereignisse wie z. B. höhere Ge-   walt, Betriebsstörungen beim Lieferanten, Verkehrsprobleme u. ä. entbinden den „Verkäufer“      für die Dauer des Ereignisses von der Liefer- und Leistungspflicht. Liefertermin u. –fristen ver- längern sich in diesem Fall angemessen.                                                                              

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Liefertermin vom „Verkäufer“ schuldhaft überschritten wird und eine Nachfrist von 3 Wochen nicht eingehalten wird.                 

Liefertermine und –fristen verlängern sich angemessen, falls der „Kunde“ von ihm zugesagte Leistungen nicht einhält. Auch nachträgliche Auftragsänderungen seitens des „Kunden“ ver- längern die Lieferfrist.                 

V. Gefahrenübergang 

Erfüllungsort ist unser Lager oder das Werk  oder Lager unseres Lieferanten. Die Gefahr geht    auf den „Kunden“ über, sobald o. a. Lagerstätte oder Werk verlassen wird. Dieses trifft auch bei Teillieferungen zu. Der Gefahrübergang ändert sich auch nicht , wenn die Versandkosten vom „Verkäufer“ getragen werden. Falls der „Kunde“ die Ware -aus von ihm zu vertretenden Grün-    den-  nicht termingerecht annimmt, so trägt er die Kosten , die durch die Nichtannahme ent- stehen und ist für die Unversehrtheit der Ware verantwortlich (Einlagerung, Rücktransport, Neuanlieferung usw. ) Der „Verkäufer“ kann nach angemessener Nachfirst Schadenersatz    wegen Nichterfüllung verlangen und vom Vertrag zurücktreten.                                                 

VI. Gewährleitung                                                                                                                Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl des „Verkäufers“ zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der „Kunde“ das Recht einen angemessenen Preisnachlaß oder Rücktritt vom Vertrag zu ver-langen. Weitere Ersatzansprüche des „Kunden“ sind ausgeschlossen.                                       Der „Verkäufer“ übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch    oder Lagerung, normalen Verschleiß, Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen. Des-    weiteren wird für vom „Kunden“ veränderte Ware keine Gewährleistung übernommen.          

Werbematerial und Angebote enthalten nur Bescheibungen zur Kennzeichnung der Ware.         Die Abbildungen , Zeichnungen , Mass- u. Gewichtsangaben sind keine zugesicherten Eigen- schaften. Es sei denn, sie sind von uns schriftlich bestätigt.                                                   

VII. Mängelrügen 

Die gelieferte Ware ist unverzüglich bei Anlieferung sorgfältig zu kontrollieren und offene      Mängel sind dem Spediteur auf den Anlieferpapieren zu vermerken und unverzüglich, schrift-     lich dem „Verkäufer“ mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind direkt nach Enddeckung ebenfalls   schriftlich dem „Verkäufer“ anzuzeigen.

VIII. Eigentrumsvorbehalt                                                                                                       

Der „Verkäufer“ behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Be- zahlung vor. Im Falle eines Zahlungsverzuges des „Käufers“ ist der „Verkäufer“ berechtigt            die Ware herauszuverlangen und in Besitz zu nehmen. Zur Ausübung des Eigentumsvorbe-     halts gestattet der „Kunde“ dem „Verkäufer“ einen unwiderruflichen, ungehinderten Zutritt            zu seinem Grundstück bzw. zur Lagerstätte der Ware. Der Kunde hat ggf. für eine Wert- minderung der Ware durch Nutzung entsprechenden Schadenersatz zu leisten.                          

IX. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Blomberg/Lippe. Es gilt ausschließlich das Recht Das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des einheitl. intern. Kaufrechts.

 

Strandkorb Team Tel. 05262/993325